Die Unterlagen als besonders befähigter Revisor sind beim Handelsregisteramt des Kantons Zürich hinterlegt. Dadurch sind wir in der Lage, auch Prüfungsarbeiten auszuführen, für die das Gesetz an den Revisor erhöhte Anforderungen stellt.
Im Zusammenhang mit Prüfungen im Rahmen des Geldwäschereigesetzes (GwG) sind wir bei der SRO-STV/USF, Luzern, als Revisor für Finanzintermediäre akkreditiert.
Gründliche und sachliche Prüfungen mit dem Blick auf das Wesentliche und umfassendes Feedback mit Vorschlägen für den Prüfungskunden schaffen Mehrwert und sprechen für uns.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Revisions-Erfahrung in zahlreichen Branchen und von unserer gesamtheitlichen Betrachtung, unter Einbezug von betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten.
Alle unsere Wahrnehmungen im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit als ordentliche Revisionsstelle unterliegen gemäss Artikel 730 Obligationenrecht und Artikel 321 Strafgesetzbuch dem Berufsgeheimnis und damit der vollständigen Geheimhaltungspflicht.